Als heilpädagogische Fachkraft unterstütze ich Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen oder Beeinträchtigungen durch individuelle Betreuung in der Schule. In enger Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern arbeite ich an gezielten Fördermaßnahmen, die die kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten der Schüler stärken. Dabei achte ich auf einen ganzheitlichen Ansatz, der auch den körperlichen Aspekt berücksichtigt, um eine positive Entwicklung zu fördern. Dadurch trage ich wesentlich zur Stärkung des Selbstbewusstseins und zur Verbesserung der Lebensqualität bei.
In Deutschland regelt das Sozialgesetzbuch, insbesondere das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), die finanzielle und organisatorische Unterstützung von heilpädagogischer Schulbegleitung und anderen Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. In vielen Ländern ist die Erstellung individueller Förderpläne für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf gesetzlich vorgeschrieben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen rechtlichen Grundlagen je nach Land, Region und Bildungseinrichtung variieren können.
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