Die Eingliederungshilfe umfasst eine breite Palette von Leistungen, darunter Assistenz im Alltag, Wohnunterstützung, Schul- und Berufsbegleitung, Therapie und medizinische Versorgung sowie Hilfsmittel.
Die Eingliederungshilfe basiert auf dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII und ist in verschiedenen Paragraphen geregelt. Die wichtigsten Paragraphen sind SGB XII §53 bis §75. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf eine bedarfsgerechte Eingliederungshilfe, die ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt und ihre Selbstbestimmung fördert.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe können von verschiedenen Trägern erbracht werden, darunter öffentliche Stellen wie Kommunen und freie Träger der Wohlfahrtspflege. Die Kosten für die Eingliederungshilfe werden in der Regel zwischen dem Leistungsberechtigten, dem Träger der Eingliederungshilfe und gegebenenfalls weiteren Sozialleistungsträgern aufgeteilt. Die Höhe der Kostenbeteiligung hängt von der individuellen Situation ab.
Lernen Sie mich und meine Arbeit in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch kennen.
Kontaktieren Sie mich noch heute, um Ihren Bedarf an heilpädagogischer Hilfe zu besprechen.
Postfach 11 15
74220 Flein